Fachinformatiker*in

Berufsbild und Berufsbeschreibung

Die Ausbildung zum oder zur Fachinformatiker*in wird bei uns in drei Schwerpunkten angeboten:

  • Fachinformatiker*in für Systemintegration
  • Fachinformatiker*in für digitale Vernetzung
  • Fachinformatiker*in für Daten- und Prozessanalyse

Im Bereich Informatik gibt es auch das Berufsbild des IT-System-Elektroniker:in.

Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen: 

  • Grundlagen der Finanzierung, Buchführung und der Beschaffung
  • Geschäftsprozesse und deren rechtlichen Grundlagen
  • Marketing, Projektmanagement, Personal und Buchführung.
  • Volkswirtschaftliche Grundlagen.
  • Grundlagen Elektro- und Digitaltechnik
  • Lokale Rechnernetze, Datenbanken
  • Grundlagen Programmierung
  • Öffentliche Netze und Dienste, WANS und Router

 1. Fachrichtung IT – Systemelektronik:        

Fachinformatiker*innnen im Bereich Systemelektronik planen und installieren IT-Systeme einschließlich der entsprechenden Geräte, Komponenten und Stromversorgung. Sie konfigurieren die Software und nehmen die Geräte in Betrieb.

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2. Fachrichtung Systemintegration:    

Fachinformatiker*innen für Systemintegration konzipieren, installieren, konfigurieren und administrieren vernetzte IT-Systeme und schulen Benutzer. Typische Einsatzgebiete sind Rechenzentren, Netzwerke, Client/Server-Systeme, Festnetze oder Funknetze. Kunden und Benutzern stehen sie für die fachliche Beratung, Betreuung und Schulung zur Verfügung.

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3. Fachrichtung Digitale Vernetzung:  

Fachinformatiker*innen im Bereich digitaler Vernetzung schaffen schnellere, bessere, aber auch sicherere Arbeitsabläufe im Bereich Fertigungstechnik, Handel, Gesundheitswesen oder öffentliche Verwaltung. Sie analysieren bestehenden Systeme und Netzwerke, installieren Netzwerkkomponenten und Betriebssysteme, richten den Datenaustausch ein. Sie überwachen, prüfen, korrigieren und testen Systeme.

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4. Fachrichtung Daten und Prozessanalyse: 

Fachinformatiker*innen im Bereich Daten und Prozessanalyse prüfen bestehende Arbeits- und Geschäftsprozesse, gestalten datengesteuerte Prozesse effizienter, digitalisieren Geschäftsprozesse, automatisieren Aufgaben, ergreifen Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Big Data und Machine Learning können zum Aufgabenbereich gehören.

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Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.

Blockplan (Berufsschultage)

Fächer

Pflichtfächer:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz

Wahlpflichtfächer

  • Betriebliches Englisch

Prüfungen und Abschluss

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Berufsschulabschlussprüfung und
  • Gesellenprüfung der Handwerkskammer.

Die Berufsschulabschlussprüfung findet in zwei Teilen statt:

Abschlussprüfung Teil 2 – im Mai des dritten Ausbildungsjahres.

Abschlussprüfung Teil 1 – im März bis April des zweiten Ausbildungsjahres.

Abschluss

Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.

zusätzliche Informationen

EuroSkill-plus bietet Azubis aus gewerblich-technischen Berufen die Möglichkeit, ein vierwöchiges Auslandspraktikum in europäischen Partnerländern zu absolvieren.

Das Auslandpraktikum wird durch das EU-Berufsbildungsprogramm Erasmus+ Berufsbildung bezuschusst. Es fällt ein Eigenanteil von derzeit max. 650,00 € an.

Weitere Infos finden Sie hier:

Eine kurze Übersicht über die Bestehensregeln.

Musterzeugnis

Je nach Ausbildung erscheinen auf dem Abschlusszeugnis unterschiedliche Prüfungsbereiche.Diese werden in den Prüfungen Berufstheorie I und Berufstheorie II abgeprüft.

So werden die Noten berechnet:

1. Deutsch und Gemeinschaftskunde
– einfach gewichteten Anmeldenote
– doppelt gewichteten Prüfungsnote
auf eine ganze Note gerundet.

Beispiel:
Anmeldenote (ganze Note): 3
Prüfungsnote (Zehntel-Note): 3,7
Berechnung (3+2x3,7)/3=3,467
ergibt die Zeugnisnote 3, Prüfungsnoten werden auf eine Dezimalstelle geschnitten und dann gerundet.

2. Berufsfachliche Kompetenz, Projektompetenz und Wirtschaftskompetenz
– Anmeldenoten als Endnoten

3. Prüfungsbereiche
Prüfungsfach1 als Kommanote (z.B. Fertigungstechnik)
Prüfungsfach 2 als Kommanote (z.B. Auftrags- und Funktionsanalyse)- Wirtschafts- und Sozialkunde als Kommanote

4. Religionslehre
– Anmeldenote als Endnote

5. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung
– arithmetischer Mittelwert der in 1-3 ermittelten (maßgebende) Endnoten  auf die erste Dezimalstelle

Maßgebenden Endnoten sind:
- Deutsch,
- Gemeinschaftskunde,
- Wirtschaftskompetenz,
- Berufsfachliche Kompetenz,
- Projektkompetenz,
sowie die Prüfungsbereiche
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Fachtheorie 1 (Bsp. Auftragsanalyse)
- Fachtheorie 2 (Bsp. Fertigungstechnik)

Bestehensregeln

1. keine der maßgebenden Noten ist „mangelhaft“  (keine 5)

2. die „Berufsfachliche Kompetenz“ ist mindestens „ausreichend“ (keine 5) 

oder der Durchschnitt aus den Endnoten beträgt mindestens 4,4 und
3. höchstens eine maßgebenden Endnoten schlechter als „ausreichend“ ist.  (nur eine 5 bzw. 6)

Ausgleichsmöglichkeiten

a) bei zwei Endnoten „mangelhaft“ mindestens zwei Endnoten „befriedigend“ (2x 5 durch 2x 3)

b) bei drei Endnoten „mangelhaft“ mindestens eine Endnote „gut“ und mindestens zwei Endnoten „befriedigend“. (3x 5 durch 1x 2)

Hierbei darf höchstens ein Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ bewertet sein. (5)


Auch ohne  bestandene Abschlussprüfung besteht noch die Möglichkeit mit einem Gesellenbrief bzw. Facharbeiterbrief abzuschließen!

Grundsätzlich müssen Freistellungen direkt bei der Schulleitung beantragt werden.

Freistellungen sind möglich z.B. für:

  • Innerbetriebliche Schulungen*
  • Überbetriebliche Ausbildungen

*Wir bitten Sie von innerbetrieblichen Schulungen in den zwei ersten Schulwochen abzusehen. In dieser Zeit finden die Sicherheitseinweisungen und Belehrungen in der Schule statt.

Freistellungen sind nicht möglich:

  • 6 Monate vor der Abschlussprüfung
  • Für Urlaub oder sonstige Freizeitaktivitäten
  • Für Behördengänge oder Fahrstunden

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten die Ausbildungszeit zu verkürzen:

1. Beginn der Lehre im 2. Ausbildungsjahr

Eine vorherige, abgeschlossene Lehre oder der Besuch einer einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule können Begründungen für diese Verkürzung sein.

2. Vorgezogene Prüfung

Bei guten bis sehr guten Leistungen kann die Prüfung auf Antrag vorzeitig abgelegt werden. Gefordert wird ein Schnitt von mindestens 2,49 in den Fächern Wirtschaftskunde, Projektkompetenz und Berufsfachkompetenz.
Diese vorzeitige Prüfung muss bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Beantragung der Zulassung zur vorgezogenen Prüfung

Die Zulassung zur vorgezogenen Prüfung wird ausschließlich durch die Kammer gewährt. Der entsprechende Antrag der Kammer muss:

  1. Vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Dann an den Klassenlehrer der Schule weitergereicht werden. Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten Zeugnisses hinzu 
  3. Der Abteilungsleiter händigt dann dem Schüler den unterschriebenen Antrag aus.

In der Schule wird meist eine linearer Notenschlüssel verwendet.
Die IHK verwendet einen anderen Schlüssel. In der Praxis heißt dies dass bei gleicher Punktezahl die Kammernote meist schlechter ist.

Ansprechpartner 

Wir beraten Sie gerne: