Berufsbild und Berufsbeschreibung

Elektroniker*innen für Automatisierungstechnik:

  • analysieren Funktionszusammenhänge sowie Prozessabläufe von automatisierten Systemen
  • entwerfen Änderungen bzw. Erweiterungen.
  • installieren und justieren elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebssysteme.
  • bauen mess-, steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen ein.
  • montieren, konfigurieren, programmieren und justieren sie Sensorsysteme, Betriebssysteme, Bussysteme und Netzwerke.
  • verbinden die installierten Komponenten zu komplexen Automatisierungseinrichtungen, die sie in ein Gesamtsystem integrieren. Nach Testläufen übergeben sie die Systeme und weisen die künftigen Anwender in die Bedienung ein.
  • lokalisieren, analysieren und beheben Störungen mithilfe von Testsoftware und Diagnosesystemen
  • bedienen bzw. warten Elektroniker*innen für Automatisierungstechnik, Automatisierungssysteme und halten sie instand.

Die Berufsschule vermittelt Kenntnisse in folgenden Bereichen: 

  • Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
  • Elektrische Installationen planen und ausführen
  • Steuerungen analysieren und anpassen
  • Informationstechnische Systeme bereitstellen
  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
  • Anlagen und Geräte analysieren und deren Sicherheit prüfen
  • Steuerungen für Anlagen programmieren und realisieren
  • Antriebssysteme auswählen und integrieren
  • Steuerungssysteme und Kommunikationssysteme integrieren
  • Automatisierungssysteme in Betrieb nehmen, übergeben und in Stand halt

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Der Unterricht findet vierzehntägig in Teilzeit statt.

Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Fachschulreife, Fachhochschulreife oder Abitur) kann zu Beginn der Lehre eine Lehrzeitverkürzung mit dem Ausbilder und der zuständigen Kammer vereinbart werden.

Blockplan (Berufsschultage)

Fächer

Pflichtfächer:

  • Religionslehre
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschaftskompetenz
  • Berufsfachliche Kompetenz
  • Projektkompetenz

Wahlpflichtfächer

  • Betriebliches Englisch

Prüfungen und Abschluss

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:

  • Berufsschulabschlussprüfung und
  • Gesellenprüfung der Handwerkskammer.

Die schulische Abschlussprüfung und die praktische Zwischen- und Abschlussprüfung erfolgen durch die Kammern und führen zum gelernten Facharbeiter (Haupttermin im November). Der Haupttermin für die schulische Abschlussprüfung ist im November des 4. Ausbildungsjahres.

Die Kammern führen die praktische Prüfung durch:

Abschlussprüfung Teil 2 im Februar des 4. Ausbildungsjahres.

Abschlussprüfung Teil 1 im März bis April des 2. Ausbildungsjahres.

Abschluss

Bei erfolgreichem Bestehen erhalten die Auszubildenden den Facharbeiterbrief (IHK) oder den Gesellenbrief (HWK).

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein mittlerer Bildungsabschluss bzw. eine Fachhochschulreife erworben werden.

zusätzliche Informationen

EuroSkill-plus bietet Azubis aus gewerblich-technischen Berufen die Möglichkeit, ein vierwöchiges Auslandspraktikum in europäischen Partnerländern zu absolvieren.

Das Auslandpraktikum wird durch das EU-Berufsbildungsprogramm Erasmus+ Berufsbildung bezuschusst. Es fällt ein Eigenanteil von derzeit max. 650,00 € an.

Weitere Infos finden Sie hier:

Eine kurze Übersicht über die Bestehensregeln.

Musterzeugnis

Je nach Ausbildung erscheinen auf dem Abschlusszeugnis unterschiedliche Prüfungsbereiche.Diese werden in den Prüfungen Berufstheorie I und Berufstheorie II abgeprüft.

So werden die Noten berechnet:

1. Deutsch und Gemeinschaftskunde
– einfach gewichteten Anmeldenote
– doppelt gewichteten Prüfungsnote
auf eine ganze Note gerundet.

Beispiel:
Anmeldenote (ganze Note): 3
Prüfungsnote (Zehntel-Note): 3,7
Berechnung (3+2x3,7)/3=3,467
ergibt die Zeugnisnote 3, Prüfungsnoten werden auf eine Dezimalstelle geschnitten und dann gerundet.

2. Berufsfachliche Kompetenz, Projektompetenz und Wirtschaftskompetenz
– Anmeldenoten als Endnoten

3. Prüfungsbereiche
Prüfungsfach1 als Kommanote (z.B. Fertigungstechnik)
Prüfungsfach 2 als Kommanote (z.B. Auftrags- und Funktionsanalyse)- Wirtschafts- und Sozialkunde als Kommanote

4. Religionslehre
– Anmeldenote als Endnote

5. Durchschnittsnote der Abschlussprüfung
– arithmetischer Mittelwert der in 1-3 ermittelten (maßgebende) Endnoten  auf die erste Dezimalstelle

Maßgebenden Endnoten sind:
- Deutsch,
- Gemeinschaftskunde,
- Wirtschaftskompetenz,
- Berufsfachliche Kompetenz,
- Projektkompetenz,
sowie die Prüfungsbereiche
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Fachtheorie 1 (Bsp. Auftragsanalyse)
- Fachtheorie 2 (Bsp. Fertigungstechnik)

Bestehensregeln

1. keine der maßgebenden Noten ist „mangelhaft“  (keine 5)

2. die „Berufsfachliche Kompetenz“ ist mindestens „ausreichend“ (keine 5) 

oder der Durchschnitt aus den Endnoten beträgt mindestens 4,4 und
3. höchstens eine maßgebenden Endnoten schlechter als „ausreichend“ ist.  (nur eine 5 bzw. 6)

Ausgleichsmöglichkeiten

a) bei zwei Endnoten „mangelhaft“ mindestens zwei Endnoten „befriedigend“ (2x 5 durch 2x 3)

b) bei drei Endnoten „mangelhaft“ mindestens eine Endnote „gut“ und mindestens zwei Endnoten „befriedigend“. (3x 5 durch 1x 2)

Hierbei darf höchstens ein Prüfungsbereich mit „mangelhaft“ bewertet sein. (5)


Auch ohne  bestandene Abschlussprüfung besteht noch die Möglichkeit mit einem Gesellenbrief bzw. Facharbeiterbrief abzuschließen!

Grundsätzlich müssen Freistellungen direkt bei der Schulleitung beantragt werden.

Freistellungen sind möglich z.B. für:

  • Innerbetriebliche Schulungen*
  • Überbetriebliche Ausbildungen

*Wir bitten Sie von innerbetrieblichen Schulungen in den zwei ersten Schulwochen abzusehen. In dieser Zeit finden die Sicherheitseinweisungen und Belehrungen in der Schule statt.

Freistellungen sind nicht möglich:

  • 6 Monate vor der Abschlussprüfung
  • Für Urlaub oder sonstige Freizeitaktivitäten
  • Für Behördengänge oder Fahrstunden

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten die Ausbildungszeit zu verkürzen:

1. Beginn der Lehre im 2. Ausbildungsjahr

Eine vorherige, abgeschlossene Lehre oder der Besuch einer einjährigen oder zweijährigen Berufsfachschule können Begründungen für diese Verkürzung sein.

2. Vorgezogene Prüfung

Bei guten bis sehr guten Leistungen kann die Prüfung auf Antrag vorzeitig abgelegt werden. Gefordert wird ein Schnitt von mindestens 2,49 in den Fächern Wirtschaftskunde, Projektkompetenz und Berufsfachkompetenz.
Diese vorzeitige Prüfung muss bei der zuständigen Kammer beantragt werden.

Beantragung der Zulassung zur vorgezogenen Prüfung

Die Zulassung zur vorgezogenen Prüfung wird ausschließlich durch die Kammer gewährt. Der entsprechende Antrag der Kammer muss:

  1. Vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben.
  2. Dann an den Klassenlehrer der Schule weitergereicht werden. Bitte fügen Sie eine Kopie des letzten Zeugnisses hinzu 
  3. Der Abteilungsleiter händigt dann dem Schüler den unterschriebenen Antrag aus.

In der Schule wird meist eine linearer Notenschlüssel verwendet.
Die IHK verwendet einen anderen Schlüssel. In der Praxis heißt dies dass bei gleicher Punktezahl die Kammernote meist schlechter ist.

Ansprechpartner 

Wir beraten Sie gerne: